Baumpflege und Baumfällung im Kanton Zürich – Kronenpflege, Rückschnitt und Fällarbeiten

Baumpflege und Heckenschnitt im Kanton Zürich – Gartenwerk Hennig
Baumpflege · Kanton Zürich

Baumpflege & Baumfällung in Zürich

Kronenpflege, Rückschnitt und sichere Fällarbeiten im Raum Zürich – fachgerecht ausgeführt und nach geltender Baumschutzverordnung.

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Was wir tun

Unsere Baumpflege-Leistungen

Vom Formschnitt bis zur Fällung – alles aus einer Hand im Kanton Zürich.

01

Kronenpflege

Auslichten, Totholz entfernen und die Krone fachgerecht in Form halten – für gesunde, sichere Bäume.

02

Rückschnitt & Formschnitt

Gezielte Rückschnitte für Wachstum, Lichteinfall und Form – auch an Obst- und Zierbäumen.

03

Baumfällung

Sichere Fällung – auch auf engem Raum per Seilklettertechnik und stückweisem Abtragen.

04

Sicherungsschnitt

Entfernen von Bruchholz und Gefahrenstellen nach Sturm oder bei Krankheitsbefall.

05

Sturmschäden

Schnelle Hilfe bei umgestürzten oder beschädigten Bäumen – sicher und sauber beseitigt.

06

Entsorgung

Häckseln und fachgerechte Entsorgung des Schnittguts – inklusive invasiver Neophyten.

Nach Vorschrift

Baumpflege nach Baumschutzverordnung

Viele Gemeinden im Kanton Zürich kennen eine Baumschutzverordnung: Ab einem bestimmten Stammumfang ist für eine Fällung eine Bewilligung nötig, oft verbunden mit einer Ersatzpflanzpflicht. Wir klären das vorab mit Ihrer Gemeinde ab und richten Schnitt- und Fällarbeiten an den Schonzeiten aus – so bleibt Ihr Baumprojekt rechtlich sauber.

Einsatzgebiet

Baumpflege in Ihrer Region

Im ganzen Kanton Zürich – mit Schwerpunkt Furttal & Glattal.

Wir sind tätig in Regensdorf, Zürich, Zürich-Affoltern, Oerlikon, Dübendorf, Wallisellen, Opfikon, Kloten, Bassersdorf und Winterthur sowie der näheren Umgebung. Sie wohnen ausserhalb? Fragen Sie einfach an – wir prüfen jeden Auftrag.

Häufige Fragen

Baumpflege Zürich – Fragen

Brauche ich für eine Baumfällung in Zürich eine Bewilligung?
In vielen Zürcher Gemeinden ist ab einem bestimmten Stammumfang eine Bewilligung nötig (Baumschutzverordnung). Wir prüfen das vorab und übernehmen die Abklärung mit der Gemeinde.
Wann ist die beste Zeit für einen Baumschnitt?
Die meisten Schnittarbeiten erfolgen im Winterhalbjahr ausserhalb der Vegetationszeit. Während der Vogelbrutzeit vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte zu unterlassen.
Führen Sie auch Fällungen auf engem Raum durch?
Ja. Mit Seilklettertechnik und stückweisem Abtragen fällen wir Bäume auch dort, wo kein Kran oder keine Hebebühne hinkommt.
Was kostet eine Baumfällung im Raum Zürich?
Die Kosten hängen von Grösse, Lage und Entsorgung ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort erhalten Sie eine konkrete, unverbindliche Offerte.

Baum-Projekt im Raum Zürich?

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer konkreten Offerte.

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